Wasser-FAQ

FAQ Wasserversorgung Langenberg

Wir begrüßen unsere Langenberger Wasserkundinnen und -kunden
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 haben wir, die Stadtwerke Velbert, die Wasserkonzession für Velbert-Langenberg übernommen. Durch die Zusammenlegung versorgen wir ab dem neuen Jahr das komplette Stadtgebiet von Velbert aus einer Hand mit Trinkwasser. Uns freut das sehr und wir heißen alle Langenberger herzlich willkommen!

Sie sind gefragt: Danke für Ihre Unterstützung!
Die entsprechenden Kunden haben dazu Anfang 2024 von uns ein Schreiben per Post erhalten – darin erfragen wir im Rahmen einer Selbstauskunft Daten, die uns in der Form noch nicht vorliegen. Warum wir das tun? Um unseren gesamten Velberter Versorgungsbereich einheitlich abzurechnen, ist eine Umstellung des Tarifsystems erforderlich. Dazu benötigen wir noch die ein oder andere Angabe zur Gebäudenutzung und -größe. Im Folgenden erfahren unsere Langenberger Wasserkunden dazu alles Wissenswertes.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung. Sie unterstützen uns so, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Update Wasserversorgung Velbert-Langenberg

In unserem aktuellen Video informieren wir Sie über den Fortschritt bei der Integration der Langenberger Wasserversorgung in das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Velbert. Trotz kleiner Verzögerungen verläuft der Prozess insgesamt gut. Es wurden zusätzliche Kunden identifiziert, die ins System aufgenommen werden. Die IT-Umsetzung dauert etwas länger als geplant. Da bisher keine Abschläge abgebucht wurden, wird der Abschlagsplan angepasst, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Unser erstes Neuigkeiten-Video können Sie hier direkt bei YouTube anschauen.

Video: Update Wasserversorgung Velbert-Langenberg

Video-Transkript

Tobias Grau: Liebe Wasserkundinnen und Wasserkunden in Velbert-Langenberg, noch einmal wende ich mich speziell an Sie mit dem aktuellen Stand der Arbeiten. Die Übernahme der Wasserlieferung bezogen auf die Kundenkommunikation und die Abrechnung durch die Stadtwerke Velbert ist auf der Zielgeraden.

Knapp 80 % der rund 2800 Kundenanlagen und Lieferstellen sind in unserem System aufgebaut und die meisten von Ihnen haben bereits eine Information von uns zu ihrem Lieferverhältnis inklusive der errechneten monatlichen Abschläge erhalten. Da uns hierzu einige Rückfragen erreicht haben, nutze ich gern die Gelegenheit, auf diesem Wege nochmals mit Ihnen zu kommunizieren. Wie im letzten Video angekündigt, möchten wir im Zuge der Übernahme vermeiden, dass wir die bisher im Jahr 2025 ersparten Abschlagszahlungen von Ihnen in einem großen Betrag einziehen.

Deshalb haben wir die Berechnung der monatlichen Abschlagshöhe so eingestellt, dass die voraussichtliche Jahressumme auf die restlichen Monate dieses Jahres – das heißt beginnend im Juni – auf sieben Monate verteilt wird. Das führt auf den ersten Blick dazu, dass die Monatsabschläge ab Juni im Vergleich zu dem, was Sie aus den Vorjahren kennen, höher ausfallen. Der Jahresabschlag basiert aber nach wie vor auf den uns von Gelsenwasser mitgeteilten Vorjahresverbrauchswerten, sodass der Eindruck der höheren Monatsabschläge tatsächlich dadurch entsteht, dass Sie in den ersten Monaten keine Zahlung an uns geleistet haben.

Mit den auf die restlichen sieben Monate angepassten Abschlägen möchten wir auch vermeiden, dass es im Zuge der Jahresabrechnung 2025 zu systematischen Nachzahlungen kommt. Natürlich können Sie Ihre Abschlagshöhe gern individuell über unseren Kundenservice anpassen.

Ihr tatsächlicher Wasserverbrauch wird wie gewohnt zum Jahresende über den Zählerstand ermittelt. Auf dieser Basis erhalten Sie Anfang 2026 Ihre erste Jahresabrechnung der tatsächlich verbrauchten Wassermengen von uns. Ab 2026 basieren dann auch die monatlichen Abschlagszahlungen auf dieser Jahresabrechnung und werden wieder auf das volle Jahr mit zwölf Monaten verteilt.

Für den Bankeinzug der monatlichen Abschläge haben wir Sie um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gebeten. Möglicherweise haben Sie diese Anfrage mehrfach erhalten, weil wir einige Anläufe benötigten, bis wir den Großteil der benötigten Mandate zusammen hatten. Das hat in manchen Fällen ein wenig Verwirrung gestiftet, was ich sehr bedaure.

Wir sind aber guter Dinge, dass wir die Kundenübernahme noch im Juni abschließen werden, und ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Geduld und Unterstützung bei diesem auch für uns nicht alltäglichen Umfang. Kommen Sie bei Fragen oder Anregungen gern über die bekannten Kanäle auf mich und auf uns zu. Haben Sie vielen Dank.

Video-Transkript anzeigen

Tobias Grau: Liebe Wasserkundinnen und Wasserkunden in Velbert-Langenberg, noch einmal wende ich mich speziell an Sie mit dem aktuellen Stand der Arbeiten. Die Übernahme der Wasserlieferung bezogen auf die Kundenkommunikation und die Abrechnung durch die Stadtwerke Velbert ist auf der Zielgeraden.

Knapp 80 % der rund 2800 Kundenanlagen und Lieferstellen sind in unserem System aufgebaut und die meisten von Ihnen haben bereits eine Information von uns zu ihrem Lieferverhältnis inklusive der errechneten monatlichen Abschläge erhalten. Da uns hierzu einige Rückfragen erreicht haben, nutze ich gern die Gelegenheit, auf diesem Wege nochmals mit Ihnen zu kommunizieren. Wie im letzten Video angekündigt, möchten wir im Zuge der Übernahme vermeiden, dass wir die bisher im Jahr 2025 ersparten Abschlagszahlungen von Ihnen in einem großen Betrag einziehen.

Deshalb haben wir die Berechnung der monatlichen Abschlagshöhe so eingestellt, dass die voraussichtliche Jahressumme auf die restlichen Monate dieses Jahres – das heißt beginnend im Juni – auf sieben Monate verteilt wird. Das führt auf den ersten Blick dazu, dass die Monatsabschläge ab Juni im Vergleich zu dem, was Sie aus den Vorjahren kennen, höher ausfallen. Der Jahresabschlag basiert aber nach wie vor auf den uns von Gelsenwasser mitgeteilten Vorjahresverbrauchswerten, sodass der Eindruck der höheren Monatsabschläge tatsächlich dadurch entsteht, dass Sie in den ersten Monaten keine Zahlung an uns geleistet haben.

Mit den auf die restlichen sieben Monate angepassten Abschlägen möchten wir auch vermeiden, dass es im Zuge der Jahresabrechnung 2025 zu systematischen Nachzahlungen kommt. Natürlich können Sie Ihre Abschlagshöhe gern individuell über unseren Kundenservice anpassen.

Ihr tatsächlicher Wasserverbrauch wird wie gewohnt zum Jahresende über den Zählerstand ermittelt. Auf dieser Basis erhalten Sie Anfang 2026 Ihre erste Jahresabrechnung der tatsächlich verbrauchten Wassermengen von uns. Ab 2026 basieren dann auch die monatlichen Abschlagszahlungen auf dieser Jahresabrechnung und werden wieder auf das volle Jahr mit zwölf Monaten verteilt.

Für den Bankeinzug der monatlichen Abschläge haben wir Sie um die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gebeten. Möglicherweise haben Sie diese Anfrage mehrfach erhalten, weil wir einige Anläufe benötigten, bis wir den Großteil der benötigten Mandate zusammen hatten. Das hat in manchen Fällen ein wenig Verwirrung gestiftet, was ich sehr bedaure.

Wir sind aber guter Dinge, dass wir die Kundenübernahme noch im Juni abschließen werden, und ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Geduld und Unterstützung bei diesem auch für uns nicht alltäglichen Umfang. Kommen Sie bei Fragen oder Anregungen gern über die bekannten Kanäle auf mich und auf uns zu. Haben Sie vielen Dank.

Alles auf einen Blick: Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen.

Sollten Sie hier nicht das finden, was Sie suchen, können Sie uns Ihre Frage einfach über unser Kontaktformular stellen.
 

Grundsätzliches zur Selbstauskunft

Warum findet ein Wechsel des Wasserversorgers statt?

Warum müssen die Daten schon Ende Januar zurückgesandt werden, wenn die Änderung erst am 1. Juli wirksam wird?

Können später noch Änderungen vorgenommen werden, wenn die Daten sich ändern oder ein Fehler vorliegt?

Wird der Datenschutz beachtet?

Weshalb muss das ausgefüllte Antwortformular unterzeichnet werden?

Werden die Angaben später überprüft?

Ich habe kein Antwortformular erhalten oder es verlegt. Was muss ich tun, um antworten zu können?

Muss der Antwortbrief frankiert werden?

Warum werden die Daten nicht von Statistischen Ämtern, Behörden o. dergl. bezogen?

Was passiert, wenn keine Angaben gemacht werden?

Warum werden die Kunden im übrigen Stadtgebiet nicht angeschrieben?

Bis wann muss das ausgefüllte Auskunftsblatt zurückgesandt werden?

Warum ist ein einheitliches Wasserpreissystem erforderlich?

Werden alle Kunden angeschrieben?

Wer muss das Auskunftsblatt ausfüllen?

Sind die Kunden verpflichtet, die benötigten Daten zu übermitteln?

Gibt es bereits Beispielrechnungen, wie sich die Änderung des Wasserpreissystems in Velbert-Langenberg auswirken wird?

Hat die Umstellung in Velbert-Langenberg auch Auswirkungen auf die Wasserpreise in Velbert-Mitte?

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Wasserpreise?

Weshalb muss das Wasserpreissystem in Velbert-Langenberg auf Wohneinheiten umgestellt werden?

Warum wird bei den Wasserkunden in Velbert-Langenberg eine Selbstauskunft durchgeführt?

Aus welcher Trinkwassergewinnungsanlagen werden Kunden künftig versorgt?

Wieso können noch keine Angaben zu den zukünftigen Kosten gemacht werden?

Hinweise zum Ausfüllen des Auskunftsblatts und Fallbeispiele

Wie wird das Auskunftsblatt ausgefüllt?

Warum wird zwischen „Wohnen“ und „Gewerbe“ unterschieden“?

Was versteht man unter einer „Wohneinheit“?

Das Gebäude steht leer. Was muss im Auskunftsblatt angegeben werden?

In dem Gebäude befinden sich drei Wohnungen. Was muss im Auskunftsblatt angegeben werden?

Das Gebäude besteht aus einem Ladengeschäft. Was ist einzutragen?

Im Gebäude befinden sich acht Wohnungen und zwei Ladengeschäfte. Was ist einzutragen?

Das Gebäude besteht aus einer leerstehenden Gaststätte. Was ist einzutragen?

In dem Gebäude befinden sich fünf Wohnungen und eine leerstehende Arztpraxis. Was muss im Auskunftsblatt angegeben werden?

In einem 4-Familienhaus wurde eine der Wohnungen zu Büroräumen umgebaut, die von einer Kanzlei genutzt werden. Die verbleibenden drei Wohnungen werden weiterhin bewohnt. Was muss im Auskunftsblatt angegeben werden?

Wie wird ein Kiosk behandelt?

Es befindet sich eine Hausmeister-Wohnung in einem Gewerbebetrieb. Was muss im Auskunftsblatt angegeben werden?

Wie wird ein Kleingarten oder eine Kleingartenanlage behandelt?

Wie wird ein Altenheim oder ähnliche Einrichtungen behandelt?

Wie wird ein Fitnesscenter behandelt?