Wir sind da - für alle Fälle

Die Stadtwerke Velbert sind Grundversorger für Strom und Gas in Velbert. Doch was bedeutet das eigentlich? 

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden zu den veröffentlichten Bedingungen und Preisen des jeweiligen Grundversorgers mit Strom oder Gas versorgt werden können. 

Welches Unternehmen die Grundversorgung in einem Netzgebiet übernimmt, richtet sich danach, welches Energieversorgungsunternehmen dort die meisten Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beliefert.

Grundversorgung bei Gas und Strom

Gut versorgt in Velbert. Als örtlicher Grundversorger sorgen die Stadtwerke Velbert für eine zuverlässige Gasversorgung und sind mit persönlichem Service vor Ort für Sie da.

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Ihre Stromversorgung? Als örtlicher Grundversorger sind wir für Sie da und versorgen Sie im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung mit Strom.

Alles im Detail: Hier finden Sie die Gasgrundversorgungsverordnung und die Stromgrundversorgungsverordnung.

Auch wenn es nicht vorkommen sollte: Bei Streitigkeiten stehen Ihnen verschiedene Schlichtungsstellen zur Verfügung.

Ihre Grundversorgung auf einen Blick

Für eine verlässliche Grundversorgung

Die Grundversorgung ist in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Sie stellt sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden im jeweiligen Grundversorgungsgebiet zu den veröffentlichten allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas versorgt werden können. Als örtlicher Grundversorger übernehmen die Stadtwerke Velbert diese Aufgabe für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden in Velbert.

Die Grundversorgung als Absicherung

Strom- und Gaskunden können ihren Anbieter und Tarif grundsätzlich frei wählen. Besteht kein anderweitiger Liefervertrag, kann die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung durch den örtlichen Grundversorger erfolgen. So stellt die Grundversorgung sicher, dass Haushaltskundinnen und Haushaltskunden auch ohne einen gesondert abgeschlossenen Energieliefervertrag mit Strom oder Gas versorgt werden können.

Transparent aufgeschlüsselt

Die Preise in der Grundversorgung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb sowie gesetzlich oder regulatorisch bestimmte Bestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen. Als Grundversorger weisen wir die relevanten Preisbestandteile transparent aus. Ändern sich die Allgemeinen Preise, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die Änderungen und deren Hintergründe.