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Gas-FAQ
Alles auf einen Blick: Wir geben Antworten auf die wichtigsten Themen rund um unsere Dienstleistungen und alles, was Sie über die Stadtwerke Velbert wissen müssen.
Wenn Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet wird, wenden Sie sich gerne an unser Kundencenter.
Gas allgemein
Wer hilft mir bei Störungen?
Als örtlicher Netzbetreiber in Velbert helfen wir Ihnen bei Störungen weiter. Egal, ob Sie von uns oder von einem anderen Anbieter mit Gas versorgt werden. In technischen Notfällen und im Falle von Störungen bei Strom, Erdgas, Wasser oder Straßenbeleuchtung stehen wir Ihnen unter der folgenden Servicenummer rund um die Uhr gerne zur Verfügung: 02051/988-200.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung. Die Stadtwerke Velbert sind in der Stadt Velbert Grundversorger für alle Bürger. Hier finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung.
Wie schätzt man den eigenen Gasverbrauch richtig ein?
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch noch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
30 Quadratmeter: 6.000 kWh/Jahr
50 Quadratmeter: 10.000 kWh/Jahr
100 Quadratmeter: 20.000 kWh/Jahr
150 Quadratmeter: 30.000 kWh/Jahr
180 Quadratmeter: 36.000 kWh/Jahr
Wie kann ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden (kWh) umrechnen?
Zur Kontrolle Ihres Gasverbrauches kann es für eine bessere Vergleichbarkeit nützlich sein, die tatsächlich benötigten Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen.
Dazu müssen Sie als erstes die Kubikmeter-Angaben (m³-Angaben) auf Ihrem Gaszähler ablesen, sowohl den Startzählerstand als auch den aktuellen Zählerstand. Die Differenz der beiden Werte ergibt Ihren konkreten Gasverbrauch für diesen Zeitraum. Um anschließend diese Angaben in Kilowattstunden umzurechnen, können Sie eine einfache Formel nutzen: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh.
Wo finde ich den Brennwert und die Zustandszahl?
Die Angaben zu Brennwert und Zustandszahl finden Sie auf Ihrer Gasrechnung. Wenn Sie diese nicht zur Hand haben, kann Ihnen auch unserer Kundenservice dazu Auskunft geben.
Was sind der Brennwert und die Zustandszahl?
Unter Brennwert versteht man, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas enthalten ist. Je nach Zusammensetzung des Erdgases kann er variieren.
Die Zustandszahl hingegen wird dazu genutzt, den Betriebszustand im Gaszähler, der sich beispielsweise abhängig von der Temperatur ändern kann, in den Normzustand umzurechnen. Denn dieser ist relevant für die Abrechnung.
Wie kann ich meinen Gasverbrauch anhand meiner Wohnfläche berechnen?
Hierzu können Sie auf allgemeine Durchschnittswerte für den Jahresverbrauch zurückgreifen. Pro m² Wohnfläche belaufen sich diese auf 160 kWh (mit Warmwasser) bzw. 140 kWh (ohne Warmwasser). Ihre Rechnung lautet also: m² x 160 bzw. 140 = ungefährer Jahresverbrauch.
Wie verhalte ich mich beim Austritt von Gas?
Beim Austritt von Gas, sollten Sie als erstes Fenster und Türen öffnen, die Nachbarn informieren, das Gebäude verlassen und erst dann die Feuerwehr und/oder unseren Störungsdienst unter der Nummer 02051/988-200 anrufen. Außerdem müssen Sie Funken und Flammen unbedingt vermeiden.
Ist Erdgas giftig?
Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich.
Wann kann Erdgas explodieren?
Nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft (Sauerstoff) kann Erdgas explodieren. Der kritische Bereich liegt dann vor, wenn in einem geschlossenen Raum Erdgas mit einem Anteil von rund 5 bis 15 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist.
Wenn ich Erdgasgeruch wahrnehme, besteht dann schon Gefahr?
Normalerweise nicht. Wir setzen dem von Natur aus geruchlosem Erdgas das Odorat Tetrahydrothiophen, kurz THT, bei. Diese ist schon bei geringsten Konzentrationen bereits deutlich wahrnehmbar. Bei einem undichten Gasherd beispielsweise stinkt es in der Küche schon nach wenigen Minuten abscheulich, obwohl die Konzentration in der Raumluft noch unterhalb von 0,5 Prozent liegt.
Wie oft und von wem sollten Anlagen überprüft werden?
Lassen Sie Ihre Anlage einmal im Jahr durch eine zugelassene Installationsfirma überprüfen und warten.
Gaspreis
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Ihr Gaspreis setzt sich aus einem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis) zusammen. In Ihrem Gaspreis sind sämtliche Abgaben und Steuern bereits enthalten.
Dazu zählen:
- die gesetzlichen Abgaben
- die Erdgassteuer
- die Konzessions- und Förderabgabe
- die Kosten für Abrechnung, Netznutzung und Zähler.
Was ist der Gas-Grundpreis?
Der Gas-Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Anteil des Gaspreises für die Bereitstellung Ihres Gasanschlusses, die jeden Monat in Rechnung gestellt wird, auch dann, wenn Sie kein Gas verbraucht haben.
Was ist der Gas-Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis könnte auch Verbrauchspreis heißen, denn er ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und wird in der Einheit Cent/kWh angegeben.
Was verbirgt sich hinter der CO2-Steuer?
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wirksam, durch diese sollen die Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe reduziert werden, um die beschlossenen Klimaschutzziele zu realisieren. Seit Inkrafttreten des Gesetzes müssen für Brennstoffe wie Heizöl, Benzin, Diesel oder Erdgas CO2-Zertifikate erworben werden. Die Kosten dafür haben alle Verbraucher dieser Brennstoffe zu tragen, entsprechend erhöht sich Ihr Gas-Arbeitspreis.
Ich verstehe meine Rechnung nicht. Wie setzt Sie sich zusammen?
Die einzelnen Bestandteile Ihrer Rechnung haben wir hier für Sie erklärt.
Was ist die Gaspreisbremse und wie wird sie berechnet?
Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse seit März 2023 auf den Weg gebracht. Hier finden Sie alle Informationen.
Was bedeutet die Soforthilfe (12/2023) und welches Einsparungspotenzial gibt es?
Um Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten zu entlasten, wurde im Dezember 2023 eine Soforthilfe in Form einer Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Hausneuanschluss / Umstieg / Modernisierung
Wie kann ich mein Haus an das Gasnetz anschließen lassen?
Hierzu müssen Sie einen Antrag an unsere Netzsparte stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wie kann ich von einer Ölheizung auf eine Gasheizung umsteigen?
Wir beraten Sie gerne. Sie können uns eine unverbindliche Anfrage an erdgas@stwvelbert.de schicken und wir prüfen für Sie, ob wir zu Ihrem Objekt Erdgas liefern können.
Dazu benötigen wir von Ihnen:
- Name und Adresse Anschrift des mit Erdgas zu versorgendem Objekt
- Größe des Gebäudes (zum Beispiel Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
- Zu beheizende Fläche
- Neubau oder Altbau
- Einen Lageplan mit eingezeichneter Rohrführung und Kellergrundriss bei Neubauten
Wenn Sie auch einen Kostenvoranschlag wünschen, benötigen wir darüber hinaus Angaben darüber, wofür Sie Erdgas einsetzen möchten:
- Heizung
- Warmwasserbereitung
- Heizung und Warmwasserbereitung
- Kochen
- Vollversorgung: Heizen, Warmwasserbereitung, Kochen
Gibt es auch Pachtmodelle für die Installation einer neuen Gasheizung?
Ja. Wir bieten Ihnen mit unserem Heizungspaket eine Möglichkeit ohne finanzielles Risiko eine moderne Heizungsanlage zu installieren.
Hier können Sie direkt eine unverbindliche Anfrage stellen.
Tarifwechsel
Wie kann ich zu den Stadtwerken Velbert wechseln bzw. meinen Tarif wechseln?
Bestellen Sie einfach den von Ihnen favorisierten Gastarif. Online über unser Bestellformular im Tarifrechner, telefonisch oder in unserem Kundencenter. Legen Sie sich dafür am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen. Die Ummeldung übernehmen wir für Sie.
Welche Fristen muss ich beachten?
Während des Ummeldeprozesses erfragen wir für Sie zu welchem Termin Sie frühestens zu den Stadtwerken Velbert wechseln können. Die Kündigung bei Ihrem Versorger wird von uns im Rahmen Ihrer vertraglich vereinbarten Frist durchgeführt. Bitte beachten Sie: Ein Sonderkündigungsrecht – z. B. bei Preiserhöhungen – kann nur von Ihnen selbst wahrgenommen werden.
Muss ich mich bei meinem alten Gasversorger abmelden, wenn ich Gas von den Stadtwerken Velbert beziehen möchte?
Nein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten bei der Ummeldung, und Ihre Gasversorgung bleibt zu jeder Zeit gewährleistet.
Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice oder ändern Sie Ihren Abschlag in unserem Online-Kundenkonto "Meine Stadtwerke" ganz einfach selbst.
Ist meine Gasversorgung bei einem Wechsel gesichert?
Ja. Ihre Gasversorgung ist sowohl beim Wechsel des Gasanbieters als auch beim Tarifwechsel gesetzlich garantiert.
Umzug
Was muss ich wissen und tun, wenn ich umziehe?
Gerne versorgen wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause mit Gas. Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug über unseren Umzugsservice mit. Dort finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen rund um Ihren Umzug.
Kündigung
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Im Falle einer Kündigung können Sie ganz einfach unser Kündigungsformular nutzen oder uns eine E-Mail an kundenservice@stwvelbert.de senden.
Im Falle eines Wechsels können Sie Ihren neuen Wunschversorger mit dem Lieferantenwechsel beauftragen. Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie in Ihrer letzten Rechnung.