07.09.2023

AUFGEHOBEN: Abkochgebot für Trinkwasser in Velbert-Mitte und Velbert-Neviges!

Aufgrund aktuell vorliegender Erkenntnis wird nicht mehr von einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ausgegangen. Das Abkochgebot wird daher aufgehoben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorübergehend erhöhten Chlordosierung über einen gewissen Zeitraum verstärkte Chlorgerüche auftreten können.

Am Nachmittag des 6. September ist die Chloranlage im Wasserwerk Essen-Kettwig der RWW für eine Stunde ausgefallen. Aufgrund des Ausfalls der Chloranlage hat das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann für das Trinkwasser ab sofort ein Abkochgebot für 48 Stunden ausgesprochen, da eine Verkeimung im Rohrnetz nicht auszuschließen ist. Als sofortige Sicherheitsmaßnahme wurde die Chlordosierung deutlich erhöht, so dass ein Chlorgeruch wahrnehmbar sein kann. Die Ursache des Ausfalls der Chloranlage ist unklar.

Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:
 

Was ist ein Abkochgebot?
Abkochen ist eine bewährte und effektive Desinfektionsmethode. Das Trinkwasser wird für mindestens drei Minuten sprudelnd gekocht, um möglicheMikroorganismen abzutöten. Ein Abkochgebot wird vom Gesundheitsamt je nach Einzelfallbewertung angeordnet, um die Verbraucher vor einer möglichen mikrobiologischen Belastung zu schützen. Es ist somit eine amtliche Anordnung nach dem so genannten „Vorsorgeprinzip“. Achtung: Verbrühungsgefahr!
 

Wer ordnet ein Abkochgebot an?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt unter anderem die Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden. Um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten, fordert die Verordnung, dass Grenzwerte eingehalten werden. Werden diese überschritten, handelt - als Überwachungsbehörde - das zuständige Gesundheitsamt und gibt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Qualität vor und ordnet gegebenenfalls ein Abkochgebot an. Weiterhin kümmert es sich um die Bekanntmachung bzw. Weitergabe der Informationen an die Bevölkerung, beispielsweise durch die Feuerwehr, die die Nina-Warn-Appaktiviert.
 

Wie lange besteht das Abkochgebot?
Das Abkochgebot bleibt grundsätzlich solange bestehen, bis die Nachproben aus mikrobiologischer Sicht ein unauffälliges Ergebnis zeigen und die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Bis dahin ist das Wasser weiter abzukochen. Nur das Gesundheitsamt kann das Abkochgebot aufheben. Mit der amtlichen Aufhebung sind strenge Anforderungen verbunden, beispielsweise das sichere Einhalten gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.
 

Verbot: Was darf ich mit dem Wasser NICHT machen, bevor es abgekocht ist?

Das Wasser darf nicht getrunken oder zum Reinigen oder Zubereiten von rohen Nahrungsmitteln, also nicht gekocht, gegart oder gedünstet, verwendet werden. Nutzen Sie es nicht zum Zähne putzen oder Eiswürfel zubereiten und nehmen Sie es nicht über den Mund auf.

Nehmen Sie zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser und decken sie diese mit wasserundurchlässigem Pflaster ab. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden. Achtung: Verbrühungsgefahr! Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die beim behandelnden Arzt erfragt werden müssen.
 

Was darf ich mit dem Wasser machen, bevor es abgekocht ist?
Sie können das Wasser nutzen, um Nahrungsmittel zu kochen, garen oder dünsten. Dabei wird es ausreichend lange erhitzt. Ebenso können Sie duschen, baden, Geschirr und Besteck spülen, Wäsche waschen und putzen. Beim Abkochgebot geht es um den direkten Kontakt über den Mund mit eventuell verunreinigtem Wasser. Bei Gebrauch von Besteck oder Geschirr, das nicht mit abgekochtem Leitungswasser gespült wurde, besteht kein direkter Kontakt mit Leitungswasser. Die Gegenstände sind trocken.
 

Warum muss das Wasser abgekocht werden?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Bereits bei kleinen Mengen von Keimen im Trinkwasser wird eine Chlorung des Wassers vorgenommen, um die Keime abzutöten. Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist, muss das Wasser vorübergehend abgekocht werden, bis die desinfizierende Wirkung des Chlors in allen Versorgungsbereichen nachweisbar ist.

Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja, das abgekochte Wasser sollte nach dem Abkühlen in einem geschlossenen und reinen Behälter gelagert werden.
 

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Die Kaffeemaschine sollte während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten, hier kann es aber zu geschmacklichen Veränderungen kommen.
 

Hinweis: Das Abkochgebot wurde vom Gesundheitsamt angeordnet, falls Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte dorthin.